Trainerausbildungen :
Die Trainerausbildung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil und Lehrproben.
Sportliche Gesundheit wird vorausgesetzt.
Trainer C :
Voraussetzungen:
1. Hilfeausbildung (die für den Führerschein reicht nicht aus) nicht älter als zwei Jahre
Muss der U.F.M.A. angehören
Nachweis über gehobene Kenntnisse im Muay Thai Mindestalter: 18 Jahre
Geistige und körperliche Fitness
Langjährige Erfahrung im Muay-Thai-Sport
Mit Menschen umgehen können
Teamfähigkeiten
Einhaltung der Schweigepflicht
Loyalität gegenüber Phra Phikanet und deren Trainer
Angemessener und guter Umgangston
Sich stets weiterzubilden und an Fortbildungen teilzunehmen, wie z. B. Khanprüfungen und Lehrgänge.
Bei allen praktischen Prüfungen ist Muay-Thai-Kleidung Voraussetzung. Diese besteht aus: T-Shirt, Knöchelschoner, Handbandagen, Thai Hose
Praktische Ausbildungsinhalte ( 4 Stunden )
Techniken an der Person
Arbeiten am Material ( Pratzen, Sandsack...)
Theoretische Ausbildungsinhalte (8 Stunden):
Aufbau einer Unterrichtsstunde Zeitplan erstellen.
Prüfung 2 Stunden praktisch 2 Stunden Theoretisch am Ende der Ausbildung
Trainer B :
Voraussetzungen:
Anerkannter Trainer C der U.F.M.A. seit mindestens drei Jahren
1. Hilfe-Ausbildung (die für den Führerschein reicht nicht aus) nicht älter als zwei Jahre
Muss der U.F.M.A. angehören
Praktische Ausbildungsinhalte ( 4 Stunden ):
Techniken an der Person
Arbeiten am Material ( Pratzen, Sandsack …)
Theoretische Ausbildungsinhalte (8 Stunden):
1. Aufbau einer Unterrichtsstunde
Schriftliche Ausarbeitung über 2 DIN A4-Seiten, Schriftgröße höchstens 12
Prüfung 2 Stunden praktisch 2 Stunden Theoretisch am Ende der Ausbildung
Trainer A:
Voraussetzungen:
Anerkannter Trainer B der U.F.M.A. Seit mindestens sechs Jahren mindestens 10 Jahre Muay Thai
1. Hilfe-Ausbildung (die für den Führerschein reicht nicht aus) nicht älter als zwei Jahre
Muss der U.F.M.A. angehören
Kampf- und Punktrichterausbildung der U.F.M.A.
U.F.M.A.-Khanprüferlizenz Muay Thai
Praktische Ausbildungsinhalte (16 Stunden)
Theoretische Ausbildungsinhalte (8 Stunden)
Prüfung 4 Stunden praktisch und 4 Stunden theoretisch
Prüfungskommission
Die Prüfungskommission besteht aus mindestens zwei anerkannten U.F.M.A.-Prüfern.
Kahnprüferausbildung:
Voraussetzungen für den Erhalt, einer Khan-Prüferlizenz der U.F.M.A.
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.
Der Antragssteller sollte mindestens Träger des 11. Kahn sein. Dieser hat die Möglichkeit, bis zum 10. Khan zu prüfen.
11. Khan obliegt nur dem Träger des 12. Khan. 12. Khan obliegt nur dem Träger des 13. Khan. 13. Khan, obliegt nur dem Träger des 14. Khan.
Der 14. Khan und der 15. Khan können nur von der U.F.M.A. ehrenhalber verliehen werden!
Auch findet eine praktische und theoretische Prüfung statt. Die Dauer der Prüfung beträgt 2 Stunden. In dieser Prüfung wird das gesamte Wissen, über die Khan Grade geprüft und abgefragt.
Des Weiteren muss er nach Aufforderung das gesamte Ram Muay und Wai Khru zeigen.
Die Prüfungskommission besteht aus zwei anerkannten Prüfern. Mit jeweils mindestens dem 11. Khan.
Kampfrichterausbildung
Die Ausbildung geht über 2 Tage.
1. Tag: 6 Stunden
2. Tag, 4 Stunden
Die Prüfungskommission besteht aus mindestens zwei anerkannten U.F.M.A.-Prüfern.